GEMA-Ausliefergenehmigung

Benötige ich eine GEMA-Ausliefergenehmigung?

Für alle Audio-CDs (auch solche die keine Musik sondern nur Sprache enthalten) wird eine förmliche Ausliefergenehmigung benötigt. Das heißt, Du musst der GEMA bei Produktionsbeginn alle genutzten Musik-Werke und deren Autoren nennen (entweder das Onlineformular oder das Formular „Lizenzantrag Tonträger“ ausfüllen und an die GEMA mailen, faxen oder mit der Post schicken). Circa vier Tage nach Erhalt sendet die GEMA Dir die Ausliefergenehmigung (bitte eine Kopie an uns). Erst dann ist es uns erlaubt die Tonträger auszuliefern.

Wenn auf einem audiovisuellen Datenträger Musik enthalten ist

(z.B. bei einer DVD), muss ebenfalls eine GEMA Meldung vorgenommen werden. Du solltest diese so frühzeitig wie möglich online, per fax oder per Post direkt bei der GEMA Direktion Industrie München vornehmen.

Für den direkten Kontakt zu GEMA und GVL:

GEMA
Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte
Rosenheimer Straße 11
81667 München
Tel.: 089-480 03-00
Fax.: 089-480 03-300

GVL
Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH
Podbielskiallee 64
14195 Berlin
Tel.: 030-48483-600
Fax.: 030-48483-700

individuelle Fertigung von Audio-CDs, Vinyl, CD-ROM, DVD, BluRay, USB-Sticks, Drucksachen und Medienverpackungen