das Urheberrecht

Die Rechte der Urheber (Autoren, Komponisten) leiten sich in Deutschland aus dem Urheberrechtsgesetz ab (und auch das Leistungsschutzrecht der ausübende Künstler, = Musiker – aber davon soll erst weiter unten die Rede sein).

Im Gegensatz zu den großen Musiknationen England und Amerika lässt sich bei uns das Urheberrecht, also die kompositorische, geistige Leistung an einem musikalischen Werk, weder verkaufen noch übertragen. Die Rechte eines komponierten Stückes verbleiben im Eigentum des Komponisten bis zu dessen Tod. Das Urheberrecht geht auf die Erben über und ist dann noch 70 Jahre wirksam, genauso als ob der Komponist noch leben würde (copyright lifetime). Danach bezeichnet man das Werk als gemeinfrei. Jeder kann nun seinen Nutzen daraus ziehen, ohne dass er die Rechte anderer dabei verletzen würde. Aktuell sind also die Werke aller Komponisten die vor 1942 verstorben sind gemeinfrei.

Wie können die Urheber mit einem Recht, das nicht übertragbar ist überhaupt Geld verdienen?

Man vergibt nicht das Recht als Ganzes, sondern räumt auf eine gewisse Zeit die Erlaubnis zur Nutzung ein (Lizenzierung). Danach geht das Recht wieder zurück an den Autor.

Der Urheber kann dem Werknutzer folgende Nutzungsarten aus dem Verwertungsrecht einräumen:

das Vervielfältigungsrecht (§ 16 UrhG)

das Verbreitungsrecht (§ 17 UrhG)

das Ausstellungsrecht (§ 18 UrhG)

das Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht (§ 19 UrhG)

das Senderecht (§ 20 UrhG)

das Recht der Wiedergabe durch Bild- und Tonträger (§ 21 UrhG)

das Recht der Wiedergabe von Funksendungen (§ 22 UrhG)

All diese Rechte hat der Urheber zur Verfügung, um sie anderen, gegen ein entsprechendes Entgelt, überlassen (Lizenzieren). Er kann die Nutzung auf ein einzelnes Recht beschränken oder alle Arten nutzen lassen (§ 31 UrhG). Er hat die Möglichkeit Nutzungsrechte inhaltlich oder räumlich zu beschränken, beispielsweise nur auf Deutschland oder andere Staaten. Auch die Dauer der Rechtsübertragung kann er frei festlegen, so dass nach Ablauf des Vertrages die Rechte wieder auf ihn zurückfallen und er die Option hat sie erneut auswerten zu lassen (§ 32 UrhG).

Der Slogan der GEMA lautet „Musik hat ihren Wert“ und das bringt die Sache auf den Punkt. Ziel muss sein, dass jede Nutzung der kreativen Idee eines Autors, also Anhören, Nachspielen, Kopieren etc., letztendlich dem Urheber, in Form eines geldwerten Vorteils zu Gute kommt. Und tatsächlich existiert ein System, welches sicherstellt, dass jedes Mal, wenn ein Titel im Radio gesendet wird, wenn eine Musikgruppe ein Stück bei einem Auftritt nachspielt oder wenn ein Werk kopiert wird, auch Geld fließt, wovon einen Teil der Urheber erhält.

Einer getrennten Betrachtung muss man die sog. verwandten Schutzrechte unterziehen, die man unter dem Begriff Leistungsschutzrechte zusammenfasst (Zweiter Teil, §§ 70-87 UrhG). Es handelt sich um Rechte, die denen der Urheber zwar nur ähnlich, aber dennoch schützenswert sind. Geschützt werden ausübende Künstler (z. B. Musiker, Veranstalter, §§ 74-77 UrhG), Tonträgerhersteller (Plattenlabels, §§ 86-87 UrhG) und Sendeunternehmen (§ 88 UrhG). Wir halten fest, dass sich die Gruppe der Rechteinhaber in zwei Gruppen, in Urheber und in ausübende Künstler aufspaltet. Viele Verwerter benötigen die Rechte beider Gruppen, um ihre Produkte zu verwerten.

Wenn auf ihrem audiovisuellen Datenträger Musik oder Sprache enthalten ist, muss zwingend eine GEMA Meldung vorgenommen werden.
Sie sollten diese so frühzeitig wie mögl. online oder per Post direkt bei der GEMA Direktion Industrie München vornehmen.

Ist auf ihrem Datenträger keinerlei Musik oder Sprache enthalten, dann muss natürlich auch keine GEMA Meldung erfolgen. In diesem Fall ergänzen Sie bitte das folgende Formular und faxen oder mailen es uns:

Für den direkten Kontakt zu GEMA und GVL:

GEMA
Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte
Rosenheimer Straße 11
81667 München
Tel.: 089-480 03-00
Fax.: 089-480 03-300

GVL
GESELLSCHAFT ZUR VERWERTUNG VON
LEISTUNGSSCHUTZRECHTEN mbH (GVL)
Podbielskiallee 64
14195 BERLIN
Telefon +49 (30) 48483-600
Telefax +49 (30) 48483-700

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