Glossar

Ausübender Künstler
im Sinne des Gesetzes ist, wer ein Werk vorträgt oder aufführt oder bei dem Vortrag oder der Aufführung eines Werkes künstlerisch mitwirkt. Gemeint sind Musiker, Dirigenten, Gesangs- und Tanzsolisten, Schauspieler und künstlerisch Vortragende, Orchester, Chöre, Ballette und Regisseure. Die Rechte aus Zweit- und Drittauswertung der ausübenden Künstler nimmt die GVL wahr.

Bearbeiter
Wenn jemand ein Werk verändert oder umgestaltet gilt er nach dem Urheberrechtsgesetz als Bearbeiter. Freie Werke können von jedermann ohne besondere Genehmigung bearbeitet und genutzt werden (siehe: copyright lifetime). Die Bearbeitung urheberrechtlich geschützter Werke ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers (oder seines Verlags)  möglich. Dem Bearbeiter steht nach dem deutschen Urheberrechtsgesetz ein eigenes Urheberrecht an seiner Bearbeitung zu. Die Bearbeitung ist wie ein selbstständiges Werk geschützt, nutzen kann der Bearbeiter sie jedoch erst, wenn zusätzlich der Inhaber der Nutzungsrechte seine Erlaubnis dazu erteilt.

CD
(=compact disc), wird individuell hergestellt und besteht durch und durch aus einem Material (Polycarbonat), weswegen die CD ein sehr sicheres und robustes Medium ist. Flüssiger Kunststoff wird in eine Spritzgussform, den Stamper, gespritzt (=CD-Pressung). Nach dem Spritzen wird sie verspiegelt, schutzlackiert und danach bedruckt. Die Minimalauflage ist 300 Stück. Ab einer Auflage von 1000 Stück erfolgt die Herstellung des Stampers kostenlos. Ein Stamper hält etwa 5 Jahre und kann für viele Nachauflage genutzt werden (kostenlos). Eine Herausgabe ist nicht möglich, er bleibt Eigentum des Presswerkes.

CD-R
(=CD-recordable), Leermedien bestehen aus zwei Schichten Polycarbonat zwischen denen sich eine blass-farbige, organische Schicht befindet (Dye). Mit einem CD-Brenner kann man darauf Daten schreiben. Jede CD wird einzeln beschrieben, deshalb kann man kleinste Mengen fertigen. Ab 300 Stück ist ein Bedrucken sowohl im Offsetdruck als auch im Siebdruck möglich. Unter 300 Stück werden im Digitaldruck hochauflösend bedruckt. Wahlweise glänzend oder matt.

copyright lifetime
Dauer der Schutzfrist für Urheberrechte. Im Geltungsbereich des Urheberrechtsgesetz endet die Schutzfrist 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Danach gilt das Werk als gemeinfrei.

Drittauswertung
Eine Nutzung die aus einer Zweitauswertung resultiert ist eine Drittauswertung. Typische Beispiele sind: öffentliche Wiedergabe von gesendeten Tonträgern oder gesendeten Filmen, die private Vervielfältigung von gesendeten Tonträgern oder Filmen und die Weitersendung gesendeter Tonträger oder Filme durch Kabelunternehmen.

Erstauswertung
Alle kommerziellen Verträge zwischen einem ausübenden Künstler und seinem Vertragspartner (Konzertveranstalter, Plattenfirma, Produzent, Rundfunk- und Fernsehanstalt) deren Gegenstand die Darbietung von Musikstücken zum Zweck der Vervielfältigung, Sendung, öffentlichen Wiedergabe oder Vermietung ist, stellen eine Erstauswertung im Sinne des Gesetzes dar. Die Erstauswertung muss der Künstler individuell durchführen. Typisches Beispiel: Ein Musiker erhält von einem Tonstudio 200,- € für das Einspielen eines Gitarrensolos im Rahmen einer Plattenproduktion. Die Gage bekommt er für die geleistete Arbeit und dafür, dass der Titel inklusive seiner künstlerischen Leistung weiterverwendet werden darf (Übertragung von Leistungsschutzrechten).

Glasmastering
Das ist der Prozess bei dem die Daten von Ihrem Master auf einen Glasrohling übertragen werden. DDP-Dateien werden direkt verwendet. Änderungen sind nicht möglich. Die Übertragung erfolgt 1:1. In einem weiteren Schritt wird der Stamper hergestellt. Das ist die Spritzgussform für Ihre CD oder DVD. Das Glasmastering ist ab einer Auflage von 1.000 Stück kostenlos.

Label
Plattenfirma oder Teil einer Firma mit eigener Produktidentität, eigenem Logo und eigener LC-Nummer. Plattenfirmen schaffen für jede musikalischen Sparte ein eigenes Label. Die PolyGramm hat z. B. für den Pop- und Rockbereich die Polydor, für Klassik die Deutsche Grammophon und für Kindertonträger Karussell.

LC-Nummer
Labelcode-Nummer. Jeder Tonträger oder Bildtonträgerhersteller (Plattenfirmen, Labels, Videohersteller) der sich der GVL anschließt bekommt diese Identifizierungsnummer. Sie muss auf allen veröffentlichten Tonträgern zusammen mit dem Namen des Labels abgedruckt sein. Den Sendeanstalten dient sie der Zuordnung bei der Abrechnung der Sendeminuten.

self contained artists
Es sind Künstler, die gleichzeitig Urheber und ausübende Künstler sind. Bei vielen Gruppen, die man heute findet, sind die Titel von einem self contained artist geschrieben worden. Er ist also nicht nur Künstler sondern auch Urheber mit allen zusätzlichen Rechten. Die Bindung zum Werk ist besonders eng, da der Urheber sein Werk auch selbst interpretiert und ihm zusätzlich einen typischen Klang geben kann.

Stamper
CDs und DVDs werden aus Polycarbonat hergestellt. Die Spritzgussform in die der heiße Kunststoff gespritzt wird nennt man Stamper. Der Stamper verbleibt immer im Eigentum des Presswerkes, wird archiviert und kann für Nachauflagen kostenlos benutzt werden. Die Haltbarkeit beträgt im Normalfall circa 5 Jahre, mindestens jedoch 2 Jahre, im Lager oder 50.000 Duplikationen. Bei CDs und DVDs ist Glasmastering + Stamperherstellung ab einer Auflage von 1000 Stück kostenlos!

Urheber
Urheber ist der Schöpfer eines Werkes (§ 7 UrhG). Die Rechte der Urheber nimmt die GEMA wahr.

Verwertungsrecht
Nicht übertragbares, ursprüngliches Recht eines Urhebers auf Auswertung seines schöpferischen Schaffens. Statt dessen wird zur wirtschaftlichen Auswertung das Nutzungsrecht übertragen (so gilts in Deutschland).

Werk
Das Werk im Sinne des Urheberrechtes ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Der Werkbegriff soll fünf Voraussetzungen aufweisen: Vorliegen einer Schöpfung, Feststellung eines geistigen Gehaltes, Vorhanden sein einer Form, Bestehen von Individualität, und Anerkennung einer Gestaltungshöhe.

Zweitauswertung
Zweitauswertung ist die Weiterverwertung einer im Rahmen einer Erstauswertung entstandenen Darbietung. Jedes mal wenn ein Künstler einen Titel spielt und irgendwo ein Aufzeichnungsgerät mitläuft, ist eine Zweitauswertung möglich. Die Zweitauswertung findet statt bei jeder Sendung, öffentlichen Wiedergabe und privaten Ãœberspielung von Tonträgern und bei der öffentlichen Wiedergabe und privaten Ãœberspielung von Funk- und Fernsehsendungen. Bei der Livesendung eines Konzertes findet die Zweitauswertung gleichzeitig mit der Erstauswertung statt (der Vertrag zwischen Künstler und Konzertveranstalter stellt eine Erstauswertung dar, die Sendung der dargebotenen Stücke wäre dann eine Zweitauswertung. Eine Wiederholung der Sendung wäre wieder eine Zweitauswertung.).

 

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